Die neue GOT 2023 – und mit ihr deutlich höhere Tierarztkosten
Was die Gebührenordnung für Tierärzte 2023 für Hundehalter bedeutet, wie sich Tierarztrechnungen verändern und welche Hundekrankenversicherungen nach der neuen GOT leisten.
- Die neue GOT tritt am 22. 11. 2022 in Kraft
- Die neue GOT führt zu einer deutlichen Erhöhung von Tierarztrechnungen
- Diese Hundekrankenversicherungen leisten nach der neuen GOT
Was ist die GOT und was regelt sie?
Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt die bundesweit einheitliche Vergütung von tierärztlichen Leistungen. Sie schützt damit auf der einen Seite Tierhalter vor überhöhten Tierarztrechnungen. Auf der anderen Seite gewährleistet die GOT, anhand einer angemessenen Vergütung, ein hohes Qualitätsniveau in der Veterinärmedizin und hilft Tierärzten, mit angemessenen Preisen den Fortbestand ihrer Praxen zu sichern.
Die letzte umfassende Änderung der GOT liegt bereits über 20 Jahre zurück. Eine Anpassung an die gestiegenen Kosten für Personal, medizinische Geräte und Verfahren war deshalb längst überfällig.
Tierarztrechnung – So werden Tierarztkosten berechnet
Tierärzte stellen die Behandlung für Ihren Hund anhand der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in Rechnung. Die GOT ordnet den unterschiedlichen tierärztlichen Behandlungsschritten eine bestimmte Gebühr zu.
Beispiel: Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund, Katze, Frettchen) = 23,62 € (1-facher Satz)
Je nachdem, wie anspruchsvoll der Behandlungsschritt ist, kann der Tierarzt diese Gebühr mit dem 1-fachen bis 3-fachen Satz abrechnen und damit dem Hundebesitzer zwischen 23,62 € und 70,86 € in Rechnung stellen. Im Notdienst, also für Behandlungen bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag, kann der Tierarzt den 2-fachen bis 4-fachen Satz (d. h. bis zu 94,48 €) in Rechnung stellen. Hinzu kommt eine Notdienstgebühr in Höhe von 50 €. Zusätzlich werden Arzneimittel, Materialien, Laborleistungen und die Umsatzsteuer berechnet.
Beispiel-Rechnung nach neuer GOT 2023: Routinefall – Behandlung einer Ohrenentzündung beim Hund.
Wie viel darf und muss ein Tierarzt für seine Leistungen in Rechnung stellen?
Tierärzte können ihre Leistungen mit dem 1-fachen bis 3-fachen Satz der GOT, im Notdienst mit dem 2-fachen bis 4-fachen Faktor des jeweiligen Gebührensatzes berechnen. Eine Unterschreitung des 1-fachen Satzes (im Notdienst des 2-fachen Satzes) ist grundsätzlich unzulässig. Auch eine Überschreitung des 3-fachen Satzes ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Tierarzt und Hundebesitzer.
Welche Auswirkungen hat die neue GOT 2023 auf Hundehalter?
Tierarztrechnungen werden sich im Durchschnitt um 20 %–30 % erhöhen. In der Neufassung wurden die Gebührensätze für einen großen Teil der tierärztlichen Leistungen erhöht – damit wird den Entwicklungen der letzten Jahre (Personal, Energie, Medizintechnik) Rechnung getragen.
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Wie wirkt sich die neue GOT auf die Leistungspraxis der Versicherungen aus?
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Welche Rolle spielt der Satz der GOT für Hundekrankenversicherungen?
Der Satz der GOT bestimmt maßgeblich die Höhe von Tierarztkosten. Aus diesem Grund beschränken einzelne Versicherungen ihre Leistungen anhand des GOT-Satzes. Tarife wie zum Beispiel der Gothaer Tierkrankenschutz Basis leisten nur bis zum 2-fachen Satz der GOT – d. h., die restlichen Kosten muss der Hundebesitzer selbst tragen.
Führt die neue GOT 2023 zu starken Beitragsanpassungen bei Hundekrankenversicherungen?
Da die neue GOT zu einer deutlichen Steigerung der Tierarztkosten führen wird, ist davon auszugehen, dass sich auch die Beiträge für Hundekrankenversicherungen kurz- bzw. mittelfristig ändern werden. Branchenexperten gehen allerdings von einer eher moderaten Erhöhung aus. Hierfür sprechen drei Gründe:
- Auch Tierarztpraxen unterliegen einem gewissen Wettbewerb und können nicht sofort hohe Preissteigerungen durchsetzen.
- Nicht alle Gebührenpositionen in der neuen GOT wurden angehoben.
- Da sich die Einführung der neuen GOT bereits seit Längerem abgezeichnet hat, haben einige Versicherer die höheren Kosten bereits „eingepreist“.
Dementsprechend werden einige Versicherungen (wie z. B. Barmenia, Gothaer, Agila) abwarten, wie sich die Tierarztkosten tatsächlich in Zukunft entwickeln, und erst dann eine etwaige Beitragserhöhung in Erwägung ziehen.