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Gebührenordnung für Tierärzte

Die neue GOT 2023 – und mit ihr deutlich höhere Tier­arzt­kosten

Was die Gebühren­ordnung für Tierärzte 2023 für Hunde­halter bedeutet, wie sich Tier­arzt­rechnungen verändern und welche Hunde­kranken­versicherungen nach der neuen GOT leisten.

  • Die neue GOT tritt am 22. 11. 2022 in Kraft
  • Die neue GOT führt zu einer deutlichen Erhöhung von Tier­arzt­rechnungen
  • Diese Hunde­kranken­versicherungen leisten nach der neuen GOT

Was ist die GOT und was regelt sie?

Die Gebühren­ordnung für Tier­ärzte (GOT) regelt die bundesweit einheitliche Vergütung von tier­ärzt­lichen Leistungen. Sie schützt damit auf der einen Seite Tier­halter vor überhöhten Tier­arzt­rechnungen. Auf der anderen Seite gewährleistet die GOT, anhand einer angemessenen Vergütung, ein hohes Qualitäts­niveau in der Veterinär­medizin und hilft Tier­ärzten, mit angemessenen Preisen den Fort­bestand ihrer Praxen zu sichern.

Die letzte umfassende Änderung der GOT liegt bereits über 20 Jahre zurück. Eine Anpassung an die gestiegenen Kosten für Personal, medizinische Geräte und Verfahren war deshalb längst überfällig.

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Tier­arzt­rechnung – So werden Tier­arzt­kosten berechnet

Tier­ärzte stellen die Behandlung für Ihren Hund anhand der Gebühren­ordnung für Tier­ärzte (GOT) in Rechnung. Die GOT ordnet den unter­schiedlichen tier­ärzt­lichen Behandlungs­schritten eine bestimmte Gebühr zu.

Beispiel: Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Hund, Katze, Frettchen) = 23,62 € (1-facher Satz)

Je nachdem, wie anspruchs­voll der Behandlungs­schritt ist, kann der Tier­arzt diese Gebühr mit dem 1-fachen bis 3-fachen Satz abrechnen und damit dem Hunde­besitzer zwischen 23,62 € und 70,86 € in Rechnung stellen. Im Notdienst, also für Behandlungen bei Nacht, am Wochenende oder an einem Feiertag, kann der Tier­arzt den 2-fachen bis 4-fachen Satz (d. h. bis zu 94,48 €) in Rechnung stellen. Hinzu kommt eine Notdienst­gebühr in Höhe von 50 €. Zusätzlich werden Arzneimittel, Materialien, Labor­leistungen und die Umsatz­steuer berechnet.

Hinweis: Eine tier­ärzt­liche Behandlung besteht zumeist aus mehreren Behandlungs­schritten. Auf Ihrer Tier­arzt­rechnung finden Sie deshalb immer mehrere GOT-Positionen.

Beispiel-Rechnung nach neuer GOT 2023: Routine­fall – Behandlung einer Ohren­entzündung beim Hund.

Lfd.
Beschreibung GOT-Position
Satz
Datum
Preis
16
Allgemeine Untersuchung mit Beratung, Hund, Katze, Frettchen
1-fach
01. 12. 2022
23,62 €
657
Eingehende Untersuchung einzelner Organe des HNO-Bereichs
1-fach
01. 12. 2022
17,25 €
147
Körper­flüssigkeit, physikalische, chemische oder mikroskopische Untersuchung einfacher Art
1-fach
01. 12. 2022
10,26 €
662
Otitis externa, Behandlung, je Seite
1-fach
01. 12. 2022
10,26 €
210
Eingeben von Medikamenten
1-fach
01. 12. 2022
4,13 €
Ohrentropfen
28,71 €
Zwischen­summe
94,23 €
+ 19 % Mehrwert­steuer
17,90 €
Endsumme
112,13 €

Wie viel darf und muss ein Tier­arzt für seine Leistungen in Rechnung stellen?

Tier­ärzte können ihre Leistungen mit dem 1-fachen bis 3-fachen Satz der GOT, im Notdienst mit dem 2-fachen bis 4-fachen Faktor des jeweiligen Gebühren­satzes berechnen. Eine Unterschreitung des 1-fachen Satzes (im Notdienst des 2-fachen Satzes) ist grundsätzlich unzulässig. Auch eine Überschreitung des 3-fachen Satzes ist nur in begründeten Ausnahme­fällen möglich und bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Tier­arzt und Hunde­besitzer.

Welche Auswirkungen hat die neue GOT 2023 auf Hunde­halter?

Tier­arzt­rechnungen werden sich im Durch­schnitt um 20 %–30 % erhöhen. In der Neu­fassung wurden die Gebühren­sätze für einen großen Teil der tier­ärzt­lichen Leistungen erhöht – damit wird den Entwicklungen der letzten Jahre (Personal, Energie, Medizin­technik) Rechnung getragen.

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Wie wirkt sich die neue GOT auf die Leistungs­praxis der Versicherungen aus?

EisbaumTabelle hat bei führenden Hunde­kranken­versicherungen nach­gefragt. Die Ergebnisse finden Sie im EisbaumTabelle | Leistungs-Kompass .

Welche Rolle spielt der Satz der GOT für Hunde­kranken­versicherungen?

Der Satz der GOT bestimmt maß­geblich die Höhe von Tier­arzt­kosten. Aus diesem Grund beschränken einzelne Versicherungen ihre Leistungen anhand des GOT-Satzes. Tarife wie zum Beispiel der Gothaer Tier­kranken­schutz Basis leisten nur bis zum 2-fachen Satz der GOT – d. h., die restlichen Kosten muss der Hunde­besitzer selbst tragen.

Hinweis: Manche Versicherungen (z. B. Helvetia, SantéVet) verlangen ab einem 3-fachen GOT-Satz eine schriftliche Stellung­nahme, warum zu diesem Satz verrechnet wurde.

Führt die neue GOT 2023 zu starken Beitrags­anpassungen bei Hunde­kranken­versicherungen?

Da die neue GOT zu einer deutlichen Steigerung der Tier­arzt­kosten führen wird, ist davon auszugehen, dass sich auch die Beiträge für Hunde­kranken­versicherungen kurz- bzw. mittel­fristig ändern werden. Branchen­experten gehen allerdings von einer eher moderaten Erhöhung aus. Hierfür sprechen drei Gründe:

  • Auch Tier­arzt­praxen unter­liegen einem gewissen Wettbewerb und können nicht sofort hohe Preis­steigerungen durchsetzen.
  • Nicht alle Gebühren­positionen in der neuen GOT wurden angehoben.
  • Da sich die Einführung der neuen GOT bereits seit Längerem abgezeichnet hat, haben einige Versicherer die höheren Kosten bereits „ein­gepreist“.

Dementsprechend werden einige Versicherungen (wie z. B. Barmenia, Gothaer, Agila) abwarten, wie sich die Tier­arzt­kosten tatsächlich in Zukunft entwickeln, und erst dann eine etwaige Beitrags­erhöhung in Erwägung ziehen.